Israelische Waren können zu einem Vorzugszolltarif in die Schweiz eingeführt werden. Diese Regelung beruht auf dem Freihandelsabkommen EFTA – Israel, bzw. auf dem bilateralen Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Israel. Der Tarif wird nur gewährt für Waren, die im Kernland produziert wurden und nicht im Gaza-Streifen, im Westjordanland oder auf den Golanhöhen.
Die GSI verlegt und veröffentlicht regelmässig Faktenblätter und Broschüren zu Fokus-Themen mit aktuellen Informationen zu Kultur, Wirtschaft und Politik in Israel. Diese Dokumente sind auf Papier erhältlich und stehen hier online zum Download bereit.
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